Archive for March, 2009

Mietkaution - Bürgschaft für den Vermieter

Posted in Immobilien on March 24th, 2009 by Monika – Be the first to comment

Die Mietkaution ist eine Bürgschaft für den Vermieter, gesetzt dem Fall, der Mieter würde seinen mietvertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommen.

Eine Mietkaution darf nur bei schriftlicher Fixierung von dem Vermieter geltend gemacht werden. Überschritten dürfen nach dem BGB § 551 nicht mehr als drei Monatsmieten werden, ohne die Einberechnung der Nebenkostenvorauszahlung. Bereits mehr geleistete Beträge an den Vermieter müssen zurückerstattet werden.

Wird dem Vermieter die Kaution in Bar ausgehändigt, sollte man sich eine Quittung aushändigen lassen. Der Mieter ist berechtigt die Kaution in drei Raten abzuleisten, nach Paragraph § 551 des BGB. Die erste Rate muss zum Einzug bereits geleistet worden sein.

Die gängige Praxis bei der Kautionseinforderung ist das Verlangen der gesamten Kaution für Immobilien bereits bei Vertragsabschluss in Form von Bargeld oder eines Bürgen von der Seite des Vermieters. read more »

Wohnförderkonto - nützliche Altersvorsorge

Posted in Geldanlagen on March 17th, 2009 by Monika – Be the first to comment

Ob jung oder alt, ist gänzlich egal, irgendwann muss sich jeder von uns Gedanken um die Vorsorge im Alter machen.

Viele werden sich sicher mit der Riesterrente  gesorgt haben und genau denen kommt auch das Wohnförderkonto zugute.  Damit sind vor allem die Arbeitnehmer angesprochen, welche die steuerlichen der Einzahlungen in der ersten Zeit des sparen nutzen möchten. Das Wohnförderkonto bildet damit also die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung.

Ein fiktives Wohnförderkonto wird nur deshalb eingerichtet, um all die Zulage-fähigen und steuerlich geförderten Beiträge bist zum Renteneintritt erfassen zu und besteuern zu können, auch weil ja bei der Eigenheimrente keine monatliche Rente fließt.

Im Rahmen des Inflationsausgleichs wird das Wohnförderkonto jährlich um 2% erhöht um damit sich damit den  anderen Riester-Produkten gleichzustellen können (bei welchen es Zinseinnahmen gibt, die versteuert werden müssen).

Tritt man dann seine wohlverdiente Rente an, fällt auf das Wohnförderkonto dann die fällige Versteuerung an. Da ergeben sich dann 2 Optionen, entweder zahlt man alles zu nach einem individuellen Steuersatz minus 30% oder man tilgt den Betrag in Raten bis zu seinem 85. Lebensjahr. Man sollte sich folglich also gut beraten lassen, nicht das man im Alter noch Liquiditätsprobleme bekommt. Von vielen wird die Auszahlsumme dann für Investition in Immobilien genutzt.

Immobilien als Kapitalanlagen (Teil 2)

Posted in Immobilien on March 15th, 2009 by Monika – 1 Comment

Als abschreibungswürdige Kosten für den Immobilienkauf werden neben dem Kaufpreis die zusätzlich anfallenden Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, das Finanzamt mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer sowie der Makler - sollte das Objekt durch diesen vermittelt worden sein - eingerechnet. Alle diese vorgenannten Posten legen den im Kaufvertrag festgesetzten Kaufpreis als Orientierung für die Berechnung ihrer jeweiligen Gebühren zugrunde.

Zu den Finanzierungskosten gehören in der Regel alle die mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängenden Kosten der Finanzierung, die im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr 1 EStG als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dazu zählen in allererster Linie die Schuldzinsen der Darlehensverträge (Bereitstellungszinsen und Kreditprovisionen mit eingerechnet) und die mit dem Kreditvertrag in Zusammenhang zu bringenden Kosten für die Geldbeschaffung wie Abschlussgebühren, Kosten von Kreditvermittlern etc. read more »

Immobilien als Kapitalanlagen (Teil 1)

Posted in Immobilien on March 15th, 2009 by Monika – Be the first to comment

Wenn jemand der Meinung ist, seine zu zahlenden Steuern seien zu hoch, überlegt er sich geeignete Mittel und Methoden, diese Steuerlast zu minimieren. Das geschieht in den meisten Fällen durch den Erwerb von Immobilien, die als Kapitalanlage genutzt werden und an fremde Personen vermietet werden.

Denn durch die Fremdvermietung kommt der Eigentümer einer Immobilie in den Genuss von Steuervorteilen.
Selbstverständlich muss er die Mieteinnahmen zunächst einmal steuerlich gegen sich geltend machen lassen. Es ist aber durchaus möglich, die Ausgaben den Einnahmen gegenüber zu stellen, sodass in der Gesamtsumme die Steuerlast geringer ausfällt. Zu diesen Ausgaben gehören die Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank einerseits sowie die Kosten für Abschreibung, die linear auf 2 % pro Jahr verteilt werden können, andererseits. read more »