Schuldscheine - Dokumente für den Kreditgeber

Ein Schuldschein ist ein Dokument, mit dem der Schuldner gegenüber dem Gläubiger die Schuld eingesteht. Hierbei geht es in er Regel um Geldbeträge, die in irgendeiner Form im voraus gewährt worden sind. Dies können Geldbeträge sein, die als Leistungen, oder in Bar übergeben worden sind. Ein Schuldschein ist mit einer offenen Rechnung vergleichbar, und jederzeit rechtlich einklagbar.

Die Zwangsvollstreckung aus einem Schuldschein ist jederzeit möglich, und die Kosten können dem Schuldner auferlegt werden. Eine entsprechende Zivilklage auf Zahlung kann sich über ein, bis zwei Jahre hinziehen, die Verzinsung jedoch beginnt mit der Unterschrift unter dem Schuldschein. Die Angaben im Schuldschein sollten neben den Personendaten von Schuldner, und Gläubiger, auch den Zweck der Gelder, sowie die Summe, und vereinbarte Strafen bei Nichtzahlung, sowie die vereinbarte Verzinsung enthalten (Achtung bei der Verzinsung darauf achten das diese nicht Sittenwidrig hoch ist, Bankübliche Zinsen reichen aus). Ebenfalls sollte der Schuldschein einen Passus enthalten in dem der Schuldner „An Eides statt“ versichert das er zur Zahlung willens, und in der Lage ist.

So ist jeder auch im privaten Bereich abgesichert, und kann seinen Schuldschein jederzeit rechtlich geltend machen.

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