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Immobilien als Kapitalanlagen (Teil 2)

Posted in Immobilien on March 15th, 2009 by Monika – 1 Comment

Als abschreibungswürdige Kosten für den Immobilienkauf werden neben dem Kaufpreis die zusätzlich anfallenden Kosten für den Notar, das Grundbuchamt, das Finanzamt mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer sowie der Makler - sollte das Objekt durch diesen vermittelt worden sein - eingerechnet. Alle diese vorgenannten Posten legen den im Kaufvertrag festgesetzten Kaufpreis als Orientierung für die Berechnung ihrer jeweiligen Gebühren zugrunde.

Zu den Finanzierungskosten gehören in der Regel alle die mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängenden Kosten der Finanzierung, die im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr 1 EStG als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dazu zählen in allererster Linie die Schuldzinsen der Darlehensverträge (Bereitstellungszinsen und Kreditprovisionen mit eingerechnet) und die mit dem Kreditvertrag in Zusammenhang zu bringenden Kosten für die Geldbeschaffung wie Abschlussgebühren, Kosten von Kreditvermittlern etc. read more »